Neue Fristen und Pflichten bei der Legionellenbeprobung nach TwVO 2012
Eine Meldung der Legionellenbelastung an die Behörde ist nur noch bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Trinkwasser vorgeschrieben. Dann müssen Vermieter allerdings sofort Maßnahmen einleiten, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Diese reichen je nach Keimkonzentration von der Durchführung einer weitergehenden Untersuchung und Gefährdungsanalyse über Nutzungseinschränkungen wie etwa Duschverboten bis hin zur Desinfektion.Betroffen von der neuen Verordnung sind rund zwei Millionen Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung. Diese verfügen entweder über einen Speicher- oder einen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von jeweils mehr als 400 Litern oder haben in mindestens einer Rohrleitung einen Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.